Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Amender GmbH Amender GmbH,
Leipziger Platz 16, 10117 Berlin (Stand: April 2024)

  1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Amender GmbH (AAG) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen betreffend die Erbringung von Dienstleistungen durch die Mitarbeiter:innen der AAG.  

  1. Angebot

Die von AAG gestützt auf die Vorgaben des Kunden erstellten Offerten sind während der in der Offerte angegebenen Frist gültig. Fehlt eine Angabe in der Offerte, so gilt eine Frist von 30 Tagen ab Angebotsabgabe.

Preisangaben auf der Amender-Website, in Broschüren oder Werbeunterlagen sind unverbindlich.

  1. Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Kunden und AAG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch AAG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich oder per EMail. AAG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Kunden und der AAG abgeschlossenen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der vorliegenden Bestimmungen. Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.  

  1. Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags sind die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Dienstleistungen. Diese richten sich, einschließlich Leistungszielen, Terminplanung und Vergütung, nach dem individuellen Vertrag.

Beide Parteien können jederzeit schriftlich Leistungsänderungen beantragen. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs, so hat er dies schriftlich bei der AAG zu beantragen. AAG wird innert angemessener Frist erklären, ob es möglich ist, die Änderung vorzunehmen, und wie sich dies auf den individuellen Vertrag und die Vergütungspflicht auswirkt. Der Kunde hat der AAG daraufhin wiederum schriftlich mitzuteilen, ob die Änderung umgesetzt werden soll.  Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung beinhalten die

Dienstleistungen von AAG weder eine Due-Diligence noch eine Verifizierung der vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten oder öffentlich zugänglichen Informationen. AAG übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit solcher Informationen.

  1. Termine

Die Terminpläne werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt und die Vertragsparteien bemühen sich, die vertraglich vereinbarten Termine einzuhalten. AAG informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten und ist bemüht, die von ihr genannten Fristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann daraus keine rechtliche Gewährleistung abgeleitet werden. Ergeben sich Verzögerungen, ist AAG verpflichtet, den Kunden umgehend in Kenntnis zu setzen. Hat AAG die Nichteinhaltung der Termine allein zu vertreten, setzt der Kunde ihr eine im Verhältnis zu den noch zu erbringenden Leistungen angemessene Nachfrist. Hat der Kunde die Nichteinhaltung von Terminen zu vertreten, so trägt er allfällig dadurch entstehende Mehrkosten, sofern AAG den Kunden vorab über das Entstehen von Mehrkosten und deren Höhe informiert hat.  

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich dazu, AAG rechtzeitig und auf eigene Kosten alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Daten, Unterlagen, Arbeitsmaterialien und sachdienlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie andere allfällig notwendige Voraussetzungen sicherzustellen. AAG geht davon aus, dass alle gelieferten Materialien, Informationen und Daten vollständig und korrekt sind. Verzögerungen oder ein entstehender Mehraufwand durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden werden vom Kunden getragen und diesem in Rechnung gestellt, sofern AAG den Kunden vorab über das Entstehen von Mehraufwand und dessen Höhe informiert hat.   

  1. Arbeitsergebnisse

Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem Vertrag. Umfassen vereinbarte Dienstleistungen die Erstellung von Unterlagen, wird dem Kunden zuerst eine vorläufige Version der Unterlagen zur Überprüfung und Begutachtung übergeben. Im Anschluss werden allfällige Ergänzungen und Korrekturen von AAG zu einer definitiven Version verarbeitet und in elektronischer Form dem Kunden übergeben. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von AAG vom Kunden nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben, diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden.

Sämtliche schriftliche Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt, ihm ausgehändigt und vom ihm bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei der AAG, insbesondere das Recht zur Weiterentwicklung, Veränderung, Verbesserung und Verwendung gleicher oder ähnlicher Leistungen für Dritte.

AAG ist dazu berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen ihrer Kommunikations- und Marketingaktivitäten eine Berichterstattung über die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Kunden anzufertigen sowie dessen Name und Logo in dieser Berichterstattung zu verwenden.

  1. Beizug von Dritten

Der Vertrag besteht zwischen AAG und dem Kunden. AAG ist gegenüber dem Kunden allein für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich, hat aber das Recht, Dritte (z.B. Subakkordanten) mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen. AAG wird den Kunden vor der Einbeziehung von Dritten informieren. Der Kunde kann die Einbeziehung eines Dritten aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen. 

  1. Elektronische Kommunikation und Einsatz elektronischer Kollaborationsplattformen

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Weg zu kommunizieren und Daten zu transferieren. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen

technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation.

Sofern die Parteien den Einsatz einer elektronischen Zusammenarbeitsplattform vereinbaren, darf jeder berechtigte Nutzer der Parteien gemäß seinen Benutzerrechten Informationen und Daten auf dieser Plattform zur Erfüllung des Zwecks dieses Vertrags bearbeiten. Dies schließt Upload, Download und Zugriff sowie das Einsehen, Editieren, Unterhalten, Löschen und Speichern von Informationen und Daten auf der Plattform ein.

Für die Zuteilung der Benutzer und Benutzerrechte sowie deren Verwaltung und den Unterhalt der Plattform ist diejenige Partei verantwortlich, welche die Plattform zur Verfügung stellt. Die Partei verpflichtet sich dazu, angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Datenschutz der auf der Plattform gespeicherten Informationen und Daten zu treffen.

Beim Einsatz einer von AAG zur Verfügung gestellten Plattform gelten die von AAG bereitgestellten Bestimmungen zu Datenschutz und Informationssicherheit.

  1. Honorare, Spesen und sonstige Auslagen

Die Verrechnung von Honoraren, Spesen und sonstigen Auslagen erfolgt gemäß Vertrag. Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden. Für vom Kunden angeordnete Einsätze in Überzeit (Zeit von 20.00 bis 08.00 Uhr oder Arbeit an Samstagen) gilt ein Zuschlag von 50%. Für Einsätze an Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100% (gemäß Domizil AAG). Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

Spesen, (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten, etc.) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehende Auslagen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden gemäß vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.

  1. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Von AAG erbrachte Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Von AAG zu Festpreisen erbrachte Leistungen werden einschließlich den bis zum jeweiligen Zeitpunkt angefallenen Spesen gemäß den im Vertrag festgehaltenen Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Die von AAG gestellten Rechnungen sind vom Kunden innert 15 Tagen nach Erhalt zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt.

Sämtliche Preise verstehen sich in exklusive Umsatzsteuer.

Als Zahlungsziel für alle Rechnungen gelten 30 Tage ab Rechnungsdatum. Die Zahlungstermine sind Fixtermine, weshalb AAG berechtigt ist, bei deren Überschreitung ohne Mahnung einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsdauer und Beendigung

Das Inkrafttreten und die Dauer des Vertrages richten sich nach dem individuellen Vertrag. Sofern der Vertrag dazu keine Angaben enthält, hat jede Partei ein dreimonatiges Kündigungsrecht auf das Monatsende.

Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer Verletzung der Vertragsbedingungen oder einer

Konkursandrohung gegenüber einer Partei, respektive deren Liquidation, vorliegt. Eine

Kündigung darf jedoch nicht zur Unzeit erfolgen, weshalb im Falle einer Kündigung durch den Kunden auf den aktuellen Stand bereits erbrachter und veranlasster Leistungen Rücksicht zu nehmen ist.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zahlt der Kunde AAG das vereinbarte Honorar für bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Spesen und sonstige Auslagen.

  1. Gewährleistung und Haftung

AAG verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und sachkundigen Erfüllung des Vertrags unter Anwendung des ihr zur Verfügung stehenden Wissens und Könnens sowie unter Beachtung der ihr vom Kunden für die Ausführung erteilten Anweisungen. Eine Erfolgshaftung besteht nach den Regeln des Auftragsrechtes nicht.

AAG haftet bei Vertragsverletzungen für nachgewiesene unmittelbare Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, ausschließlich bei Vorliegen von Vorsätzlichkeit oder grobfahrlässigem Verhalten, maximal bis zur Höhe von 20’000 EUR. Jede weitere Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Angestellte und beigezogene Hilfspersonen wird von AAG gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen und Daten, von denen sie anlässlich der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus dem Vertrag Kenntnis erhalten (z.B. Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, Know-how, etc.) während und nach Beendigung des Vertrags zu wahren. Dabei wird AAG das Recht eingeräumt, in Erfüllung eines Vertrages erworbenes Know-how – unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflicht – auch für andere Kunden zu verwenden.

Beide Parteien halten die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze ein. AAG ist berechtigt, in Erfüllung des Vertrags Daten des Kunden im Sinne eines Customer-Relationship-Managements zu sammeln und lokal oder grenzüberschreitend auf von ihr gewählten Softwaresystemen zu bearbeiten. Dies betrifft insbesondere die folgenden Daten: Kundenname, Kundenadresse, Kontaktpersonen, Beschreibung der Dienstleistungen, Honorarhöhe und dergleichen. Der Kunde nimmt dies zu Kenntnis und erteilt AAG hierzu die ausdrückliche Genehmigung.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Auf den Vertrag anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.